Viele Pflegegrad-Einstufungen sind falsch – der Begutachtungstermin mit dem MDK läuft nicht immer so, wie es eigentlich vorgesehen ist. Zeitmangel oder fehlende Informationen führen oft zu Fehleinschätzungen. Wird der Pflegegrad-Antrag abgelehnt oder eine zu niedrige Einstufung vorgenommen, ist das ein großes Problem für die betroffenen Familien.
Mit der Entscheidung über den Pflegegrad oder seiner Ablehnung durch Ihre jeweilige Pflegekasse haben Sie ab dem Zeitpunkt der Zustellung vier Wochen Zeit, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und eine erneute Begutachtung durchführen zu lassen.
Während dieses Prozesses begleiten wir Sie. Hierbei überprüfen wir auf Grundlage Ihrer Situation und des erstellten Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Sollte dies der Fall sein, so wird der Rahmen der Begleitung für die pflegefachliche Widerspruchsbegründung erstellt und an die Pflegekasse weitergeleitet. Hierbei übernehmen wir den kompletten Schriftverkehr mit Ihrer Pflegekasse und begleiten Sie bei Bedarf bei der erneuten Begutachtung.